Wirtschaftsforensik
Was üblich ist, lässt sich messen: Mit empirischen Erhebungen und statistischen Verfahren weisen wir Marktusancen, Preisspannen und Verhaltensweisen nach – als Beweismittel im Verfahren oder als Entscheidungsgrundlage.
Forensik verfolgt wissenschaftliche, nachvollziehbare Ansätze. Quantitative empirische Untersuchungen lege artis und statistische Nachweise sind daher ein typisches Vorgehen, wenn es darum geht, Usancen, verbreitete Verhaltensweisen oder Marktsituationen nachzuweisen.
Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche atypische Themen einer derartigen Nachweisführung unterzogen – etwa zum Nachweis unüblich wirkender Honorarhöhen, zum Nachweis konkreter Marktpreisspannen oder zum Nachweis dessen, dass ein als unüblich eingeordnetes Vorgehen eines Beschuldigten ein verbreitetes, fremdübliches Vorgehen in der Wirtschaft darstellte. Insbesondere in Finanzstrafverfahren und bei der Prüfung verrechneter Leistungen (siehe auch: Analyse auf Scheinleistungen) ist die Führung empirischer Nachweise ein wirksames Werkzeug.
Zahlreiche – auch nicht streitige – Sachverhalte eignen sich dazu, mit empirischer Nachweisführung und der Erstellung umfassender Studien beleuchtet zu werden, dies nicht nur zur Abwehr oder Verfolgung von Ansprüchen, sondern auch als Entscheidungsgrundlage, zur Plausibilisierung oder als Transparenzmaßnahme, etwa zur Marktkonformität von Sponsoring- und Beraterhonoraren (siehe auch: Compliance Management System).
Wir unterstützen gerne bei der Evaluation entsprechender Möglichkeiten und erbringen unsere Arbeit bei Bedarf im Zusammenwirken mit führenden Expert:innen aus der Wissenschaft.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und besprechen Ihr Anliegen gerne persönlich mit Ihnen.