Sachverständigenwesen
Wir bieten umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Unsere Sachverständigen für Digitalforensik machen zudem Daten aller Art zugänglich.
Expertinnen und Experten
Unsere Expert:innen Georg H. Jeitler, Karsten Theiner und Klemens Sattler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
Wirtschaft und Unternehmen: Unternehmensbewertung, Unternehmensführung und -sanierung, Kostenrechnung, Unternehmensberatung, Marketing, Wirtschaftswerbung, Medienwesen und Urheberfragen
Digitale Forensik: forensische Datensicherung, Datenrekonstruktion und Datenauswertung, insbesondere für Smartphones
Digitale Forensik: forensische Datensicherung, Datenrekonstruktion und Datenauswertung, insbesondere Apple macOS und iOS
Fachgebiete
Unsere Sachverständigen erbringen ihre Leistungen als Gerichts- oder Privatgutachter:innen sowohl im streitigen als auch im strafrechtlichen Bereich und sind ebenfalls gerne für einfache Stellungnahmen in Fachfragen ihrer Gebiete tätig. Die direkt in unserer Kanzlei abgedeckten Sachverständigengebiete sind:
Leistungen
Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände.
Ergebnis der Arbeit unserer Expert:innen sind u.a. Bewertungen oder die fachliche Analyse von Zuständen in Form eines Gutachtens, das die Situation für Außenstehende wie Streitparteien, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Behörden verständlich macht und eine solide, gesicherte Basis für weitere Schritte bildet – samt gesetzlicher Haftung des jeweiligen Sachverständigen für sein Gutachten.
Ihr Vorteil
In den vergangenen Jahren waren unsere Expert:innen in zahlreichen medienpräsenten Causen als Gutachter:innen beschäftigt. Da wir sowohl für die Justiz als auch für die Privatwirtschaft tätig sind, kennen wir die Anforderungen beider Sphären genau und können dadurch optimal beraten.
Selbstverständlich werden die Bereiche strikt voneinander getrennt: Für uns besteht keine Anzeigepflicht, sollten wir im Privatauftrag strafrechtlich relevante Umstände aufdecken. Aus unserem Standesrecht sind wir zu einer strikten Vertraulichkeit verpflichtet. Sobald wir Ihre Rechtsvertretung unterstützen, gelten für uns zudem dieselben gesetzlichen Rechte zur Aussageverweigerung (Entschlagungsrecht).
Unsere Leistungen erbringen wir häufig in enger Zusammenarbeit mit unternehmensseitigen Spezialist:innen – etwa den betroffenen Abteilungen, der internen Revision oder dem Unternehmensanwalt. Unser Spektrum reicht von klassischer Gutachtertätigkeit zu allgemeinen Fachthemen über Beratung und Begleitung (u.a. hinsichtlich Compliance) bis hin zu wirtschaftsforensischen Tätigkeiten bei Wirtschaftskriminalität.
Kontaktieren Sie uns. Wir klären gerne, welcher unserer Sachverständigen für Ihre Fragestellung zuständig ist.