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ESG und EmpCo: Umweltwerbung, die einer Prüfung standhält

EmpCo-Richtlinie

Strengere Regeln für Umweltwerbung

Seit 27. September 2026 gelten in Österreich mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im UWG deutlich strengere Vorschriften für Umweltwerbung. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind nur dann erlaubt, wenn sie belegt sind. Vage Nachhaltigkeitsbehauptungen sind in diesem Sinne zu unterlassen. Siegel benötigen ein anerkanntes Zertifizierungssystem, Zukunftsziele wie „CO2-neutral bis 2040“ einen überprüfbaren Umsetzungsplan.

Dies betrifft auch B2B-Unternehmen wie bspw. Lieferanten oder Logistiker, da der Handel belastbare Angaben verlangt. Generell gilt: Sobald eine Kommunikationsmaßnahme Endkunden erreicht, ist sie relevant im Sinne der EmpCo-Richtlinie. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn LKWs mit entsprechenden Aussagen beschriftet sind.

Sie müssen nicht aufhören, mit Nachhaltigkeit zu werben. Die Kommunikation muss jedoch so gestaltet sein, dass sie einer Überprüfung standhält.

Leistungen

So unterstützen wir Sie

Wir sammeln Ihre Umweltaussagen auf Website, Verpackung, Social Media und in Angeboten, prüfen Belege und formulieren um, wenn etwas kritisch erscheint. Grenzfälle und Abmahnungen bearbeiten wir gemeinsam mit Partnerkanzleien.

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